Dienstanweisung für die Feuerwache im Stadttheater. (Genehmigt durch Beschluß des Stadtmagistrats vom 24. September 1904.) (Artikelnummer: )

Dienstanweisung für die Feuerwache im Stadttheater. (Genehmigt durch Beschluß des Stadtmagistrats vom 24. September 1904.)

Augsburg, 1904.

Kl.-8°. Mit einem mehrfach gefalteten Plan. 17,(1) S. Orig.-Karton.

Die Dienstanweisung der Feuerwache von 1904 regelt den Ablauf und die Organisation der Freiwilligen und der beruflichen Feuerwehr bei einem Einsatz im Stadttheater Augsburg.

Schon im Jahre 1549 gab es für die Fuggerstadt eine erste Feuerordnung, die das Alarm- und Löschwesen regelte. 1731 wurde eine zweite Feuerordnung herausgebracht, die die Organisation des Löschwesens und die Brandverhütung regelt. Die Augsburger Freiwillige Feuerwehr (im weiteren Text mit FFW abgekürzt) ist mit ihrem Gründungsjahr 1849 die älteste Bayerns, jedoch wuchs die Stadt so schnell, dass sich 1899 die Berufsfeuerwehr etablierte und Anfang des 20. Jahrhunderts zu einer der größten Feuerwehren Deutschlands gehörte. Da das vorherige Gebäude des städtischen Theaters 1874 bei einem Großbrand zerstört wurde, ließ die Stadtverwaltung das Stadttheater 1876 wieder erbauen. Die Eröffnung des Neorenaissancebau erfolgte 1877 und das imposante Theater diente bis zu seiner Zerstörung nach einem britischen Bombenangriff der Stadt Augsburg als städtische Bühne. Ob die „Dienstanweisung für die Feuerwache im Stadttheater“ aufgrund des Brandes 1874 oder wegen der Professionalisierung der Feuerwehr Ende des 20. Jahrhunderts erschienen ist, erschließt sich uns leider nicht.

Eindeutig ist die Anweisung, dass „die Feuerwache den Zweck [hat], für die Feuersicherheit innerhalb des Theatergebäudes zu sorgen und ein etwa entstandenes Feuer durch rasches und entschlossenes Eingreifen sofort zu unterbinden.“ Der Wachdienst während der Vorstellungen, bestehend aus 5 Männern der FFW (Wachkommandant, 2 Steiger und 2 Spritzenmänner) und 2 Männern der Berufsfeuerwehr, stehen unter dem Kommando eines Zugführers der FFW. Genaustens sind die zugewiesenen Positionen der Diensthabenden geregelt, eine Buchführung ermöglicht jederzeit die Kontrolle über den Einsatz. Zur Aufgabe der Berufsfeuerwehr gehört des Weiteren der Nachtwachendienst im Theater, die zu überprüfenden Örtlichkeiten und die notwendigen Schritte im Falle eines Brandes sind ebenfalls in der Dienstanweisung geregelt.

Zustand: Einband etwas berieben und mit Lichtrand; Ecken und Kanten etwa bestoßen; Seiten etwas gebräunt.

Preis: 95,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Anzahl:
Copyright MAXXmarketing GmbH
JoomShopping Download & Support

Impressum

Riemberg Antiquariat
Peter Terrahe & Angelika Oswald

Riemberg 1 / Angerbach
D - 84140 Gangkofen

Telefon: +49 (0) 87 22 / 96 93 42
Telefax: +49 (0) 87 22 / 96 93 41

info (at) riemberg-antiquariat.de
https://www.riemberg-antiquariat.de

Login Form

Ihr Warenkorb

Gesamtsumme:   0,00 EUR
Zum Warenkorb

Durchsuchen Sie unsere Seiten:

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste.

Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Erfahre mehr!

Ich habe verstanden!

Cookies

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die vom Betreiber einer Website auf Ihrem Rechner gespeichert wird. Cookies dienen in erster Linie dazu, den Websitebesuch komfortabler und sicherer zu gestalten und zu beschleunigen.

Für das Angebot von Zusatzfunktionen, die den Komfort bei der Nutzung unserer Webseiten verbessern, die einen einwandfreien Registrierungsprozess gewährleisten oder um Informationen über die Nutzung unserer Webseiten zu erhalten und so die Gestaltung unserer Webseiten besser auf unsere Kunden abzustimmen, setzen wir Cookies ein. Dabei werden für eine begrenzte Zeit Informationen über Ihre Nutzung unserer Webseite in Dateien auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei einem erneuten Besuch auf unserer Website werden diese gespeicherten Informationen wieder ausgelesen, wodurch Ihnen zum Beispiel die erneute Eingabe von Daten erspart wird.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Browsereinstellungen so zu ändern, dass Cookies bei Bedarf blockiert werden oder erst nach Einzelfreigabe zugelassen werden. Wenn Sie die Speicherung von Cookies blockieren, können Sie die interaktiven Funktionen auf dieser oder einer anderen Website möglicherweise nicht in vollem Umfang nutzen.