Umwandlung der süddeutschen Währung in Reichswährung. 2 Tabellen (Artikelnummer: )

Umwandlung der süddeutschen Währung in Reichswährung. 2 Tabellen.

München, M. Vogt, (ohne Jahr, um 1875).

Kl.-8°. 2 mehrfach gefaltete Tabellen (aufgeklappt: 33,8 x 22,6 cm bzw. 33,5 x 42,5 cm), in marmoriertem Pappschuber mit handschriftlichem Deckeltitel (Münzwährung).

Der Gedanke der politischen Einheit im Rahmen der 1871 erfolgten Reichsgründung enthielt nachdrücklich die Forderung nach einer Währungsunion. Die Vielzahl unterschiedlicher Landeswährungen war seit dem Mittelalter Ausdruck der politischen Zerrissenheit Deutschlands. Um 1850 prägten noch 38 deutsche Staaten und Städte eigene Münzen in verschiedenen Währungssystemen. Nach Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 modernisierten Münzverträge von 1837, 1838 und 1857 das Münzwesen, schufen überregionale Vereinsmünzen und ebneten den Weg, der schließlich mit Gesetz vom 4. Dezember 1871 in eine einheitliche Reichswährung mündete. Als reichsübergreifendes Zahlungsmittel galt die Gold-Mark (= 100 Pfennig); Ländermünzen nach dem alten System blieben noch im Umlauf, die Prägung dieser wurde jedoch gestoppt. Sieben Münzsysteme mit 119 verschiedenen Münzsorten wie Taler, Gulden, Kreuzer, Groschen, Schilling etc. wurden allesamt in das Umtauschsystem der Goldmark gestellt. Ab 1873 wurde schrittweise der Währungsverkehr mit den alten Münzen eingestellt.

Erwähnenswert bleibt am Rande die Tatsache, dass das in der Goldmark verwendete Edelmetall aus den Reparationszahlungen Frankreichs (5 Milliarden Francs) nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 stammte.

Zustand: Stärker gebräunt; Ecken und Kanten bestoßen.

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